Tätigkeiten unserer Sachverständigen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung in komplexen Fragen der Wertbemessung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteilen verlässlichen, fachlichen Rat. Sachverständige haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, sodass das Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachterliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde ist. Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
Schwerpunkttätigkeiten der BdH-Sachverständigen sind:

  • Vorsorgeschätzungen für Hausrat-Versicherungsverträge: Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung einer sinnvollen Versicherungssumme, damit Sie im Falle von Schaden oder Verlust angemessen von Ihrem Versicherer entschädigt werden können
  • Nachlassbewertungen im Falle von Erbteilung und Erbauseinandersetzung: Hier helfen wir Ihnen bei einer gerechten Aufteilung des Geerbten oder klären wertmäßige Sachverhalte bei Erbauseinandersetzungen oder für die Erbschaftssteuerermittlung
  • Feststellung von Versicherungsschäden und Schadenmanagement (z.B. bei Einbruchdiebstahl-, Brand-, Leitungswasser-, Hochwasser-, Sturm-, Transportschäden, sowohl im Sach- als auch im Haftpflichtbereich). Die Leistungspalette umfasst Feststellungen zu Ursache, Art und Umfang des Schadens, ferner die Organisation und Überwachung wiederherstellender Maßnahmen und die Gutachtenerstellung
  • Beweissicherungen
  • Beauftragung durch die Justiz, um im Fachgebiet der besonderen Sachkunde bei einer interessensneutralen Entscheidungsfindung mitzuwirken

Sachverständige beantworten keine Rechtsfragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Anwalt.

Wir können Ihnen sicher helfen.
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Unsere Mitglieder arbeiten für
  • Privatpersonen
  • Family Offices
  • Firmen
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker
  • gesetzliche Betreuer, Nachlassverwalter
  • Notare
  • Staatsanwaltschaften
  • Wirtschaftsprüfer
  • Pfand- und Leihämter
  • Institutionen
  • Stiftungen
  • Unternehmen der Versicherungswirtschaft
Unser Gutachten

Die Bewertung erfolgt, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen, auf der Basis von Verkehrs-, Zeit-, Verkaufs-, Ankaufs- oder Wiederbeschaffungswerten.

Die Gutachten sehen – je nach Vorgabe des Auftraggebers – Einzelbewertungen und Klassifizierungen sowie Fotodokumentationen vor. Die Anfertigung der Schaden- und Vorsorgegutachten erfolgt analog zu den vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgegebenen Bedingungen.

Die Liquidation errechnet sich nach Kostenersatz und Honorar. Kostenersatz gilt für Reise-, Büro- und Fotokosten etc. Alle Gebühren sowie das Honorar verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19%.

Fragen Sie den jeweiligen Sachverständigen nach seinem Honoraransatz.
Bund der Hausratsexperten e.V.
Beratung

Oftmals sind Privatpersonen aber auch Firmen und Institutionen mit komplexen Sachverhalten konfrontiert, für deren Klärung sie die kompetente und neutrale Beratung durch Sachverständige benötigen.

Typische Beratungsanlässe sind:

  • Vorsorgeschätzungen für Hausrat-Versicherungsverträge
  • Nachlassbewertungen im Falle von Erbteilung, Erbauseinandersetzung oder Erschaftssteuerermittlung
  • Beweissicherungen
  • Beauftragung durch die Justiz, um im Fachgebiet bei einer interessensneutralen Entscheidungsfindung mitzuwirken